Geschichte | Satzung

Diese erste Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft in Köln seit 1951 gelang in der Rekordzeit von sechs Monaten. Die Stadt Köln wollte im April 1997 ein Wohn- und Geschäftshaus im Krefelder Wall an einen Bewerber verkaufen, der über 150 % des Verkehrswerts geboten hatte. Es wäre nicht die erste Privatisierung mit bösen Folgen für die Mieter*innen gewesen. Um diese zu vermeiden – politisch war ein Verkauf nicht zu verhindern – gründete Konrad Müller zusammen mit den Mieter*innen und mit Unterstützer*innen die Wohnungsgenossenschaft WOGE Köln eG.

Einfluss der Bewohner auf „ihr“ Haus mittels Genossenschaft

Vor der Gründung standen für die Mieter*innen drei Alternativen zur Diskussion:

  • zu versuchen, dass ein städtisches oder anderes gemeinnütziges Wohnungsunternehmen die Liegenschaft kauft mit der Folge: Wohn- und Mietsicherheit, aber kein Einfluss;
  • eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus den Mieter*innen und vermögenderen Bewohner*innen des Stadtviertels kauft das Haus und garantiert eine Miete am unteren Rand des Mietspiegels mit der Folge: entsprechend des geringen Kapitalanteils der Mieter*innen wenig Einfluss;
  • Gründung einer Wohnungsgenossenschaft mit den Mieter*innen und interessierten Unterstützer*innen, die das Haus kauft und in wachsendem Maße wohnungswirtschaftlich tätig wird mit der Folge: Abstimmung nach Köpfen.

Die Mieter*innen entschieden sich für die Genossenschaft. Ein erster Rundbrief an über zweihundert Menschen aus dem Umfeld der Bürgerinitiative Nördliche Altstadt ergab ein positives Echo und die Sicherheit, genügend Kapital für den Kauf aufbringen zu können. Ein unvorhersehbares Pensum von Gründungsprozeduren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Aufgaben des Prüfungsverbandes, Kaufverhandlungen und politischer Überzeugungsarbeit musste bewältigt werden. Nach achtmonatigen Auseinandersetzungen im Liegenschaftsausschuss und Stadtrat beschloss der Stadtrat, Grundstück und Haus an die Woge Köln eG. zu verkaufen. Nach der Eigentumsübergang im April 1998 konnte die Woge beginnen, das Haus instand zu setzen und auszubauen.

Vom Mieter zum Genossenschaftsmitglied und Miteigentümer

Von dem erworbenen Haus wurden 1988 sieben Wohnungen mit öffentlichen Mitteln modernisiert. Die neu gegründete Genossenschaft hat noch das Dachgeschoß und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoß ausgebaut sowie Instandsetzungen durchgeführt. Die Stadt Köln hatte das Haus schlecht modernisiert und unterhalten. Deshalb mussten nach knapp zehn Jahren alleine rund 100.000 DM für Reparaturen aufgewandt werden. Die bisherigen Bewohner*innen, die schon lange im Hause sind, können nach Modernisierung und Ausbau durch die Woge weiter im Haus wohnen. Als „Neue“ kamen Bewohner*innen für drei Wohnungen und eine Gewerbeeinheit dazu. Sie alle sind nun keine Mieter*innen mehr, sondern als Genossenschaftsmitglieder der Woge Köln eG. sind sie Miteigentümer*innen mit einem Dauer-Wohnrecht.

Grundlage der Entscheidungsstruktur ist die Satzung nach dem Muster der Münchner WOGENO. Sie wurde übernommen, weil deren Idee der Selbstverwaltung der Hausgemeinschaften die Gründer*innen begeisterte. Gemeinsam können so die Bewohner*innen über alle Fragen des Zusammenlebens im Hause selbst entscheiden.

Die bisherigen Mieter*innen leisteten 3.000 DM je Wohnung und die neuen Nutzer*innen 800 DM je qm Nutzfläche als Pflichtanteil. Das Nutzungsentgelt betrug 1998 für die „Alten“ 5,50 DM monatlich je qm und für die „Neuen“ 12,00 DM/qm. Die bis Ende 1998 öffentlich geförderten Bestandsmieten wurden sozialverträglich innerhalb von zehn Jahren an den unteren Rand des Mietspiegels herangeführt. Er lag 1998 bei rund 10 DM je qm. Die ca. 1,5 Mio. DM für Kauf, Instandsetzung und Ausbau wurden je zur Hälfte mit Eigenmitteln aus eingezahlten Geschäftsanteilen und Bankdarlehen finanziert. 1997/1998 hatten die insgesamt rund 60 Mitglieder der Genossenschaft rund 750.000 DM gezeichnet und fast vollständig eingezahlt.

Gesetzesänderung erschwert weitere Projekte

Wir wollten mit der WOGE sobald wie möglich weitere Projekte im Alt- und Neubau angehen. Anfang der 2000er Jahre hat die Woge gemeinsam mit dem Verein „Autofreie Siedlung Köln e.V.“ ein Projekt vorbereitet. Viele der Mitglieder des Vereins „Autofreie Siedlung Köln e.V.“ haben sich für ein genossenschaftliches Bauen und Wohnen ausgesprochen. Ein neues Projekt kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn genügend Eigenkapital eingeworben wird. Um ein Darlehen von einer Bank zu erhalten, werden von den Banken zumeist 20 % der Gesamtkosten als Eigenkapital gefordert, die von der Woge Köln eG. und ihren Genossenschaftsmitgliedern aufgebracht werden müssen.

Dies ist schwieriger geworden, weil das Bundesfinanzministerium die in § 17 Eigenheimzulagengesetz vorgesehene Förderung von Genossenschaftsanteilen nicht selbstnutzender Mitglieder eingestellt hat. Bis 2003 konnten Genossenschaftsmitglieder eine ordentliche steuerliche Förderung ihrer Genossenschaftsanteile bekommen. Diese steuerliche Förderung war unabhängig davon, ob die Genossenschaftsmitglieder in einer Wohnung der Genossenschaft wohnen oder aus Solidarität der Genossenschaft Geld zur Verfügung gestellt haben.

Diese Förderung ist durch eine Gesetzesänderung abgeschafft worden. Dadurch ist es für die Genossenschaft viel schwerer geworden, das für den Kauf oder den Neubau eines weiteren Hauses erforderliche Eigenkapital aufzubringen.

weitere Projekte und Ausblick

Weiterhin gilt aber: Menschen, die die Ziele der Woge Köln eG. unterstützen wollen, die uns bei der Schaffung und Erhaltung preiswerten, sozialen, ökologischem und selbstverwalteten Wohnraums helfen wollen, können uns schon durch Erwerb von einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen (im Wert von 500 € pro Anteil) ermöglichen, das für ein weiteres Wohnhaus notwendige Eigenkapital aufzubringen. Mitglied unserer Genossenschaft kann werden, wer eine neue Wohnung sucht oder wer die Woge Köln eG. durch Erwerb von einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen unterstützen will.

In den Jahren 2002 und folgende hat eine Gruppe neuer Mitglieder der Woge ihre Idee des gemeinsamen Wohnens unter dem Dach der Woge Köln eG realisiert. Sie hat zwei kleinere Häuser in der Rothehausstraße (Ehrenfeld) erworben, umgebaut und modernisiert.

Ab 2013 hat sich eine (Bau-)Gruppe aus alten und neuen Genossenschaftsmitgliedern der Woge um ein Grundstück auf dem Gelände der ehemaligen Clouth-Werke beworben. Mitte 2017 wurde das gemeinsam geplante Haus in der Kautschukstraße in Nippes fertig und bezogen.

Unsere Satzung

Woge Köln eG. Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen

Beschluss der Generalversammlung am 18. Mai 1998 

Zuletzt geändert durch Beschluss der Generalversammlung am 20.04.2015

 Präambel

Die Woge Köln eG. Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen, will preiswerten schönen alten Wohnraum erhalten und neuen Wohnraum schaffen für Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher familiärer, sozialer und finanzieller Verhältnisse, unterschiedlicher Religion, Weltanschauung und unterschiedlicher sexueller Orientierung. Der Wohnraum soll von den Nutzerinnen und Nutzern gemeinschaftlich genutzt, selbstverwaltet und ökologisch bewirtschaftet werden. Die Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum zu tragbaren Nutzungskosten und die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens stehen im Vordergrund. Die Woge Köln eG. fördert dabei im Rahmen ihrer Satzung auch innovative Wohnformen.

zum Download: SATZUNG-Woge-Stand 2022-01-26